Baumkontrolle

Unsere Baumkontrollen finden auf Grund aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinien statt,die bereits durch mehrere Gerichtsurteile Bestätigung fanden ( Landgericht Köln vom 04.12.2009 AZ.: 5 O 144/08; Landgericht Bonn vom 13.01.2010 AZ.: 1 O 149/09).

Die FLL-Richtlinien definieren die Regelkontrolle folgendermaßen:

Die Regelkontrolle erfolgt als Sichtkontrolle in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus. Dabei ist jeder Baum einzeln und von allen Seiten im Kronen-, im Stamm-, im Wurzelanlauf und im Wurzelbereich und unter Einbeziehung des Baumumfeldes visuell zu kontrollieren“.

Da ein angemessene Zeitabstände für die Regelkontrolle nicht einheitlich festzulegen sind. Definiert die FLL-Baumkontrollrichtlinie zustandsabhängige Kontrollintervalle, die sich nach der Entwicklungsphase, dem Vitalitäts- und Schadenzustands des Baumes, sowie nach der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs richten.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstaufnahme, die Festlegung der Kontrollintervalle und die Regelkontrolle ihrer Bäume. Alle Kontrollen, werden durch FLL- zertifizierte Baumkontrolleure, nach den aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinien durchgeführt.